FAQ

infos & antworten auf häufig gestellte fragen

Damit Sie mehr wissen als andere...

An dieser Stelle möchte ich meinen Kunden ein paar interessante Infos bieten. Wie in den meisten Berufen auch, haben auch Designer:innen und Illustrator:innen einige Fachbegriffe und »Gepflogenheiten«, die ich gerne an dieser Stelle erkläre:

Grob- und Feindaten

Beim Entwerfen / dem Layout verwenden Designer:innen meistens sogenannte Grobdaten. Diese Bilddaten sind nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet, sondern sollen erstmal einen groben Eindruck verschaffen.
Abgesehen davon, dass dadurch Arbeitszeit gespart wird, sind die Daten meist von kleinerer Dateigröße, sodass der Computer und die Programme nicht soviel leisten müssen, um die Grafiken anzuzeigen und zu bearbeiten.
Hat man sich für eine Grafik / ein Bild entschieden, wird dieses ausgearbeitet und in dem für das Ziel benötigten Dateiformat als Feindaten abgespeichert.

Reinzeichnung

Ähnlich wie bei den Bilddaten gibt es auch bei der Umsetzung eines (z. B. Druck-) Projektes die Layout-/Entwurfsphase.
Für ein gelungenes Endergebnis, muss die Datei sowohl optisch, als auch technisch optimiert, und den Druckanforderungen angepasst werden.

Offene Daten

Das kann man am besten anhand eines Beispiels aus dem Alltag erklären.
Die offenen Daten entsprechen dem Pizzarezept eines Pizzabäckers. Als Kunde bestellt man und erhält die fertige Pizza, das Rezept jedoch bleibt das Geheimnis des Pizzabäckers. Wurde nichts anderes vereinbart, bekommen meine Kunden am Ende des Projektes ein Druck-PDF der Auftragsdatei.
Dies entspricht dann der duftenden Pizza auf dem Teller – Guten Appetit! :)

Nutzungsrechte

Sie haben täglich mit Nutzungsrechten zu tun (ein Alltagsbeispiel):


Gerade der Bereich Computer-Software ist ein gutes Beispiel um Nutzungsrechte einfach zu erklären.
Wenn Sie sich z. B. Microsoft Office (Word etc.) kaufen möchten, stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung. Sie können entscheiden, ob Sie das Programm für den privaten oder den gewerblichen Gebrauch benötigen. Und Sie haben die Wahl, das Programm für einen oder mehrere Computer, für Desktop-PCs oder Laptops zu kaufen.


In dem gestalterischen Aspekt gilt Folgendes:


Das Schaffen von gestalterischen Arbeiten ist nicht nur eine Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch im Sinne des UrhG eine persönliche geistige Schöpfung. Daraus ergibt sich, dass sich die Gesamtvergütung aus der Entwurfs-/ Erstellungsvergütung und der Nutzungsvergütung zusammensetzt.

Inhaber des Urheberrechts ist der/die Urheber:in (Designer:in) selbst. Das Urheberrecht ist auch nicht übertragbar, als Urheber:in (Grafik-Designer:in / Web-Designer:in) kann ich Ihnen (dem Kunden / der Kundin) das Recht einräumen, das Werk zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich, inhaltlich oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt werden.


Beispiele für einfache Nutzung / geringe Nutzung: Als Grafik-Designerin räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf oder eine Gestaltungsarbeit ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise auf den Raum Gütersloh, auf zwei Jahre und die Verwendung in der Printwerbung beschränkt.


Beispiele für mittlere Nutzung: Als Grafik-Designerin räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise deutschlandweit, auf fünf Jahre und die Verwendung in der Printwerbung und im Internet beschränkt.


Beispiele für umfassende Nutzung: Als Grafik-Designerin räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung räumlich und zeitlich unbeschränkt.*

Für Sie hat die begrenzte Erteilung der Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich, inhaltlich) den Vorteil, dass Sie nur für die Rechte zahlen, die Sie auch wirklich brauchen.

*Quelle: Allianz deutscher Designer e.V.

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